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Betonmischer droht in den Kanal zu stürzen

Einsatzort: Langenhausen

Einsatzstichwort: THR - Technische Hilfeleistung - Rüstwagen


Alarmierte Einheiten:

FF Gnarrenburg | FF Langenhausen | GemBM | Polizei

Fahrzeuge am Einsatzort:

TLF Gnarrenburg 12-24-21
RW Gnarrenburg 12-51-21
TSF Langenhausen 12-40-28
GemBM-V 12-02-02

Langenhausen. In den Morgenstunden des 24.02.2026 wurden die Ortsfeuerwehren aus Langenhausen und Gnarrenburg zu einem verunfallten LKW nach Langenhausen alarmiert. Gegen 07:20 Uhr stand auf den Meldern „THR – Betonmischer droht in Richtung Kanal zu stürzen“.

Am Einsatzort angekommen wurde schnell festgestellt, dass der LKW, mit Frischbeton beladen, von der Fahrbahn abgekommen und in der Leitplatte hängen geblieben war. Durch den Absatz von Fahrbahn zum Seitenstreifen, befand sich der LKW in Schräglage und drohte in Richtung des Oste-Hamme-Kanal umzukippen. 

Erste Priorität der Feuerwehr war dann die Absicherung des Fahrmischers gegen weiteres kippen. Dies wurde mit Drahtseilen und Zurrgurten sichergestellt. Als weiteres Hilfsmittel diente der Trecker der Gemeinde Gnarrenburg, der ebenfalls mit vor Ort war. 

Da die technischen Hilfsmittel der Feuerwehr für die Bergung des LKW nicht ausreichend waren, wurde ein Abschleppdienst beauftragt, die weitere Rettung durchzuführen. 

Die Feuerwehr war während der Tätigkeiten des Abschleppunternehmens für die Absicherung des LKW zuständig. Der Laster konnte nach rund 5 Stunden geborgen werden. Anschließend wurden alle Materialien wieder eingeräumt und der Einsatz als beendet gemeldet.

Aufgrund der Lage des Einsatzortes wurde ein Teil der K102 bei Langenhausen für einige Stunden voll gesperrt.

Während des Einsatzes kam es auf der Ausweichstrecke zu einem weiteren Unfall. Ein Fahrzeug der Müllabfuhr und ein entgegenkommender Transporter steckten im weichen Seitenraum fest. Diese konnten sich allerdings selber befreien, sodass kein eingreifen der Feuerwehr notwendig war. 

Bei dem Einsatz kamen keine Personen zu Schaden. Über die Ursache und die höhe des Schadens kann von Seiten der Feuerwehr keine Angabe gemacht werden.